Erklärung zur Barrierefreiheit.
Wir möchten unsere Software allen zugänglich machen — unabhängig von Einschränkungen, Hilfsmitteln oder Technik. Diese Erklärung beschreibt unseren Stand und unsere Pläne im Hinblick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die EU-Richtlinie über digitale Barrierefreiheit (EAA, Richtlinie 2019/882).
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website unter vergabescanner.de sowie für die zugehörige Web-Software in den eingeloggten Bereichen.
Konformitätsstand
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA. Die Website ist teilweise konform mit diesen Anforderungen — folgende Bereiche werden derzeit überarbeitet:
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Komponenten
- Zusätzliche ARIA-Auszeichnungen für komplexe Tabellen in der Kalkulationsansicht
- Vergrößerung der Klickflächen bei Filtern auf der Ausschreibungs-Seite
- Kontrastoptimierung für sekundäre Textinhalte (Meta-Daten in Mono-Schrift)
Was wir bereits umgesetzt haben
- Sprachattribut
lang="de"auf allen Seiten - Semantisches HTML mit klarer Heading-Hierarchie
- Alt-Texte für alle inhaltstragenden Bilder
- Sichtbare Fokus-Indikatoren auf interaktiven Elementen
- Bewegungs-Reduzierung respektiert
prefers-reduced-motion - Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 für Fließtext
- Responsive Layout — Inhalte nutzbar bis zu 400 % Zoom
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15.04.2026 auf Grundlage einer internen Selbstbewertung erstellt. Sie wird mindestens einmal jährlich überprüft, zuletzt am 15.04.2026.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Schreiben Sie uns bitte — wir kümmern uns:
| info@vergabescanner.de | |
| Reaktionszeit | Werktags innerhalb von 24 Stunden |
| Schlichtungsstelle | Bundesfachstelle Barrierefreiheit · bundesfachstelle-barrierefreiheit.de |
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.