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LV prüfen vor Angebot: 12-Punkte-Checkliste

Bevor Sie ein LV kalkulieren, sollten Sie es prüfen. Die häufigsten Risiken in Ausschreibungstexten und wie Sie sie systematisch erkennen.

Warum eine systematische LV-Prüfung sich rechnet

Viele Betriebe stürzen sich beim Eingang einer Ausschreibung sofort auf die Mengen und die Preise. Verständlich, denn die Abgabefrist tickt. Doch genau dieses Vorgehen ist der häufigste Grund, warum Aufträge im Nachhinein zum Verlustgeschäft werden. Wer ein Leistungsverzeichnis nicht vor der Kalkulation systematisch prüft, übersieht regelmäßig drei Risikoklassen:

  • Lücken im Plansatz, die später zu Nachträgen oder Streitigkeiten führen
  • Unklar definierte Pauschal- oder Bedarfspositionen, bei denen der Auftraggeber Leistung erwartet, die im Preis nicht enthalten ist
  • Vertragliche Fallstricke in den BVB/ZVB, die wirtschaftlich relevanter sind als jede einzelne Position

Die nüchterne Wahrheit: Nachträge sind im VOB/B-Bereich theoretisch möglich (§ 2 Abs. 5, Abs. 6), aber in der Praxis aufwendig zu begründen und im öffentlichen Bereich politisch unbeliebt. Wer Risiken erst beim Bauen entdeckt, hat schlechte Karten. Die zehn bis dreißig Minuten Vorprüfung pro Ausschreibung sind die rentabelste Zeitinvestition, die ein Kalkulator leisten kann.

Eine strukturierte Vorprüfung sortiert außerdem schnell die Spreu vom Weizen: Manche Ausschreibungen sind nach fünf Minuten als „besser nicht anbieten” identifiziert. Das spart Tage Kalkulationsarbeit.

Die 12 Prüfpunkte im Detail

1. Vollständigkeit des Plansatzes und der Beschreibung

Liegen alle Pläne vor, auf die im LV verwiesen wird? Sind Schnitte, Details, Grundrisse, Baubeschreibung, Bodengutachten und ggf. ein Brandschutzkonzept enthalten? Fehlende Unterlagen sind ein Indikator für eine schlecht vorbereitete Ausschreibung — und damit oft für spätere Auseinandersetzungen.

Konkret prüfen:

  • Listet die Vergabeunterlage alle Anlagen explizit auf?
  • Sind alle Anlagen tatsächlich beigelegt oder nachgeladen?
  • Stimmen die Plan-Indizes mit den im LV referenzierten Indizes überein?

2. Eindeutige Bauteilabgrenzung

Wer macht den Putz, wer den Maler? Wer übernimmt die Sockel, wer den oberen Wandabschluss? Bei jeder Gewerke-Schnittstelle entsteht ein Konfliktherd. Prüfen Sie systematisch, ob für jedes Bauteil eindeutig festgelegt ist, welches Gewerk welche Schicht ausführt — und ob die jeweiligen LVs deckungsgleich sind. Häufige Schwachstellen: Anschlüsse Tür/Wand, Sanitärwand-Vorsatzschalen, Innendämmung an WDVS-Außenwänden.

3. Mengenplausibilität durch Stichproben

Vollständige Massenermittlung ist Aufgabe des Planers — Sie als Bieter müssen die Massen aber wenigstens stichprobenartig prüfen. Empfehlung: drei Positionen mit hoher Mengen-Bedeutung herausgreifen und gegen den Plan rechnen. Abweichungen über zehn Prozent sollten dokumentiert und ggf. im Bietergespräch angesprochen werden — sonst trägt der Bieter im Pauschalfall das Mengenrisiko.

4. Pauschalpositionen mit unscharfer Leistung

„Putzarbeiten gemäß Plan pauschal” ist ein Albtraum für jeden Kalkulator. Bei Pauschalpositionen muss die Leistung präzise definiert sein — sonst zahlt der Bieter. Prüfen Sie:

  • Ist die Bauteilabgrenzung klar?
  • Sind Nebenleistungen wie Gerüst, Schutzmaßnahmen, Entsorgung enthalten oder separat?
  • Gibt es eine Mengenangabe oder einen Hinweis, ab welcher Abweichung neu verhandelt wird?

Wenn die Antwort dreimal „unklar” lautet, gehört diese Position in die Bieterfrage.

5. Bedarfspositionen und ihre Behandlung

Bedarfspositionen werden in die Angebotssumme einberechnet, aber nur abgerechnet, wenn der Auftraggeber sie tatsächlich abruft. Wer Bedarfspositionen wettbewerbsverzerrend tief preist (Spekulationsangebot), läuft Gefahr, vom Ausschluss bedroht zu werden — und im Schadensfall haftbar gemacht zu werden. Bedarfspositionen sollten kostendeckend kalkuliert sein.

6. Anforderungen an Stoffgüte

DIN-konform formulierte Anforderungen („Bodenfliese nach DIN EN 14411, R10”) sind problemlos. Herstellerspezifische Vorgaben („Fliese Marke X, Farbe Y”) können nach VOB/A § 7 EU Abs. 2 nur in begründeten Ausnahmen verlangt werden, oft mit dem Zusatz „oder gleichwertig”. Achten Sie auf diesen Zusatz — er erweitert Ihren Materialspielraum erheblich.

7. Fristen und Ausführungszeiträume

  • Beginn und Ende der Ausführung
  • Vertragsstrafen pro Werktag oder Kalendertag Verzug
  • Witterungsbedingte Ausnahmen
  • Mitwirkungspflichten Dritter (Bau- bzw. Vorgewerksabnahme)

Eine Vertragsstrafe von 0,3 Prozent pro Werktag, maximal fünf Prozent der Auftragssumme, ist nach BGH-Rechtsprechung üblicherweise zulässig — höhere Sätze sollten kritisch geprüft werden.

8. Sicherheitsanforderungen, SiGeKo, Baustellenordnung

  • Welche PSA wird verlangt?
  • Gibt es spezielle Anforderungen (z. B. Asbest-Sanierung TRGS 519)?
  • Ist eine Baustellenordnung beigefügt? Diese kann Arbeitszeitbeschränkungen, Lärmgrenzen und Müllentsorgung regeln und damit den Bauablauf erheblich beeinflussen.

9. Nebenleistungen versus besondere Leistungen

Nach den ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) der jeweiligen DIN 18299 ff. sind Nebenleistungen ohne gesonderte Vergütung zu erbringen, besondere Leistungen müssen separat abgerechnet werden. Diese Unterscheidung wird häufig übersehen — gerade bei Reinigung, Schutzmaßnahmen, Aufmaß und Entsorgung. Ein Blick in die einschlägige ATV vor der Kalkulation lohnt sich.

10. Vertragsbedingungen ZVB und BVB

Die ZVB (Zusätzliche Vertragsbedingungen) sind meist standardisiert, die BVB (Besondere Vertragsbedingungen) projektspezifisch. Letztere können bittere Überraschungen enthalten:

  • Verlängerte Gewährleistung über fünf Jahre hinaus
  • Vorgaben zur Bauwesenversicherung
  • Sondernummerierungen, Bürgschaftsverlangen
  • Abschlagszahlungsmodi, die den Cashflow stark belasten

Wer die BVB nicht durchliest, kalkuliert blind.

11. Skonto- und Zahlungsfristen

Wann wird die Schlussrechnung fällig — 30 Tage netto, 60 Tage netto? Welche Abschlagsrhythmen sind vereinbart? Skonto-Klauseln können wirtschaftlich attraktiv sein, müssen aber im Lohnpreis abgebildet werden. Ein 2-Prozent-Skonto bei 14 Tagen entspricht rund 36 Prozent annualisiertem Zins — wer mit dem Bankkredit unter 10 Prozent fährt, sollte den Skonto-Abzug einkalkulieren.

12. Aufklärungs- und Bedarfsverhandlungspflicht

Im öffentlichen Bereich gibt es nach § 15 VgV / § 9 EU VOB/A eine Aufklärungsmöglichkeit für unklare Angebote. Im privaten Bereich (BGB) ist man freier. Notieren Sie sich für jede unklare Position eine Bieterfrage und stellen Sie diese fristgerecht. Wer keine Frage stellt, gilt nach Treu und Glauben oft als wissend.

Checkliste zum Abhaken

Nr.PrüfpunktOKFrage / Risiko
1Plansatz vollständig
2Bauteilabgrenzung eindeutig
3Mengenstichproben (3 Positionen)
4Pauschalpositionen definiert
5Bedarfspositionen kostendeckend
6Stoffgüte DIN oder „gleichwertig”
7Fristen und Vertragsstrafe geprüft
8SiGeKo- / Baustellenanforderungen
9Neben- vs. besondere Leistungen
10ZVB/BVB durchgelesen
11Zahlungs- und Skontofristen
12Bieterfragen vorbereitet

Die Checkliste lässt sich auf einer A4-Seite ausdrucken und in jeder Vorprüfung manuell abhaken. Wer regelmäßig viele LVs prüft, kann die Punkte in eine Tabellenkalkulation oder ein digitales Vorprüfungs-Tool übernehmen — Tools wie Vergabescanner extrahieren beispielsweise Positionen, Mengen und Fristen aus dem PDF und stellen sie strukturiert zur Verfügung, sodass die Stichprobenprüfung schneller geht. Die finale Bewertung jedes Prüfpunkts bleibt aber Aufgabe des Kalkulators.

Praxistipp: 2-Augen-Prinzip bei größeren LVs

Bei LVs ab etwa 100 Positionen oder ab einer Auftragssumme, bei der ein Fehler den Jahresgewinn gefährden würde, hat sich das 2-Augen-Prinzip bewährt: Ein zweiter Kalkulator oder die Geschäftsleitung prüft die Risiko-Positionen, die zehn größten Positionen nach Wert sowie die Vertragsbedingungen. Der Aufwand sind eine bis zwei Stunden — die Versicherungsleistung gegen Fehlkalkulationen ist erheblich.

Drei einfache Regeln dabei:

  • Keine Stille-Post-Diskussion — der erste Kalkulator notiert seine Annahmen schriftlich
  • Der zweite Prüfer liest die BVB unbeeinflusst
  • Differenzen werden dokumentiert, nicht weggeredet

FAQ

Wie viel Zeit sollte ich für die LV-Prüfung einplanen?

Faustregel: 30 Minuten Vorprüfung pro 50 LV-Seiten, plus Lesezeit für ZVB/BVB. Bei einer typischen Ausschreibung sind das ein bis zwei Stunden vor der eigentlichen Kalkulation. Die investierte Zeit ist meist die rentabelste der gesamten Angebotsphase.

Was tun, wenn das LV gravierende Mängel hat?

Bieterfrage stellen — und dabei freundlich, aber präzise sein. Im öffentlichen Bereich werden Antworten allen Bietern zur Verfügung gestellt und können das gesamte Angebotsverfahren beeinflussen. Wenn der Auftraggeber die Frage ignoriert oder die Mängel nicht behebt, kann das ein Grund sein, vom Angebot abzusehen — oder einen entsprechenden Risikozuschlag einzukalkulieren.

Lohnt sich KI-Unterstützung bei der LV-Prüfung?

Für die Extraktion und Strukturierung von Positionen, Mengen und Texten ja — das spart bei großen LVs Stunden. Für die inhaltliche Bewertung (z. B. „ist diese Pauschalposition unsauber definiert?”) leistet KI heute Hinweise, aber keine endgültige Bewertung. Der Kalkulator bleibt verantwortlich.

Was ist mit Bietergesprächen?

Im öffentlichen Bereich (oberhalb der Schwellen) sind Verhandlungsverfahren mit Aufklärungsgesprächen die Regel, in offenen Verfahren die Ausnahme. Wer ein Gespräch bekommt, sollte mit den Risikopositionen seiner Vorprüfung vorbereitet kommen — und Annahmen, die in den Preis eingeflossen sind, transparent machen. Das schafft Vertrauen und sichert spätere Nachträge ab.

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