Wer im AVA-Bereich arbeitet, kennt das Problem: Aufmaßzettel mit handgeschriebenen Zahlen, lose eingeheftete Skizzen, am Ende eine Excel-Tabelle, die niemand mehr sauber prüfen kann. Genau für diesen Schmerz wurde Anfang der 1980er-Jahre das Verfahren REB 23.003 entwickelt — und es ist bis heute der gemeinsame Nenner für die prüfbare elektronische Bauabrechnung im öffentlichen Bauwesen.
Dieser Artikel zeigt, was REB 23.003 ist, wie eine REB-Aufmaßzeile aufgebaut ist, welche Funktionen erlaubt sind und wo die typischen Fallen liegen — gerade an der Schnittstelle zur ATV DIN 18299 und zu den Übermessungsregeln.
Was ist REB?
REB steht für Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung. Herausgeber ist der Bund, heute im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMVI/BMDV); historisch wurde die Reihe vom damaligen Bundesministerium für Verkehr betreut und über den Ausschuss für Verkehrsbauten (ARS) bekanntgemacht. Die Reihe REB beschreibt maschinenlesbare Formate und Verfahren für die Mengenermittlung, das Aufmaß, die Rechnungsprüfung und die Bauabrechnung.
Drei Verfahren sind in der Praxis besonders relevant:
- REB 23.003 — Formel-Aufmaß für die Bauabrechnung (Massenermittlung über Variablen und Formeln)
- REB 23.002 — Aufmaß über Polygonzüge (z.B. Erdbau, Flächenermittlung)
- REB 23.004 — Mengenermittlung über Flächen-Berechnungen (für Verkehrsflächen)
Im Hochbau und im allgemeinen Tiefbau ist 23.003 das mit Abstand häufigste Verfahren. Es funktioniert herstellerunabhängig, jede gängige AVA- und Abrechnungssoftware kann es importieren und exportieren.
Verfahren 23.003: Formel-Aufmaß für die Bauabrechnung
Die zentrale Idee von 23.003: Eine Menge entsteht nicht als einzelne Zahl, sondern als nachvollziehbare Formel mit benannten Variablen. Jeder Eintrag enthält eine Ordnungszahl (OZ) aus dem Leistungsverzeichnis, einen oder mehrere Werte, eine Rechenregel und das Ergebnis.
Das hat zwei Vorteile:
- Der Auftraggeber kann jede Zeile sachlich und rechnerisch prüfen (§ 14 Abs. 2 VOB/B).
- Bei Änderungen — z.B. wenn sich eine Fensteröffnung verschiebt — muss nur die betroffene Variable angepasst werden, nicht das gesamte Aufmaß.
Aufbau einer REB-23.003-Aufmaßzeile
Eine 23.003-Aufmaßzeile besteht im Kern aus folgenden Feldern:
| Feld | Inhalt | Beispiel |
|---|---|---|
| OZ | Ordnungszahl aus dem LV | 01.02.0030 |
| Adresse | Bauteil/Bereich (frei) | “EG Nordfassade Achse A-D” |
| Formel | Rechenausdruck | LX * H - O1 - O2 |
| Variablen | Wertzuweisung | LX=12.50; H=2.75; O1=2.20; O2=1.80 |
| Ergebnis | berechnete Menge | 30,375 m² |
| Einheit | aus LV-Position | m² |
| Kennzeichen | Zugang/Abzug/Korrektur | + / - / K |
In der maschinenlesbaren Datei wird das Ganze als satzorientiertes Textformat abgelegt (siehe Abschnitt Übergabeformat), in der Software sieht der Bearbeiter es als Tabellenzeile mit ausklappbarer Formel.
Erlaubte Funktionen und Operatoren
Der Funktionsumfang von 23.003 ist bewusst klein gehalten — er muss von jeder konformen Software identisch interpretiert werden, sonst wäre die Prüfbarkeit dahin.
Rechenoperatoren:
- Grundrechenarten:
+,-,*,/ - Klammern beliebiger Tiefe:
( ... ) - Vorzeichen: unäres
-und+
Funktionen:
- Winkelfunktionen
sin(x),cos(x),tan(x)— Argument in Gon (Neugrad), nicht in Grad oder Bogenmaß. Das ist ein klassischer Stolperstein, wenn man aus dem CAD kommt. - Wurzel:
sqrt(x) - Betrag:
abs(x) - Potenz:
x^n(in einigen Implementierungenpot(x,n)) - Konstante Pi: meist als Literal
3.141593einzugeben, je nach Programm
Nicht erlaubt sind Schleifen, Bedingungen (kein if), Stringoperationen und Zugriffe auf Werte fremder OZ — eine Zeile ist eine Zeile, das hält den Prüfaufwand kontrollierbar.
Variablennutzung: Definition, Querverweis, Verkettung
Variablennamen sind kurz (in vielen Implementierungen max. 4 Zeichen) und sprechend zu wählen. Bewährt hat sich:
L,B,Hfür Länge, Breite, HöheO1..Onfür ÖffnungenA,Ufür Fläche bzw. Umfang von Hilfsgeometrien
Querverweis innerhalb einer Aufmaßzeile funktioniert über eine zweistufige Definition:
A = L * B
V = A * H
In der Zeile selbst ist V dann das Endergebnis. Eine Verkettung über mehrere OZ hinweg ist im strikten 23.003-Sinn nicht vorgesehen — wenn z.B. die Fläche aus OZ 01.02.0020 auch in OZ 01.02.0050 benötigt wird, muss sie dort erneut aufgeschrieben werden. Manche AVA-Programme bieten dafür Komfortfunktionen, die intern eine Kopie der Zeile mit Querverweis erzeugen.
Praxisbeispiel: Mauerwerksfläche mit Öffnungen
LV-Position: Mauerwerk Kalksandstein, d=17,5 cm, Steindruckfestigkeit 12, Mörtelgruppe IIa, m².
Bauteil: EG-Nordwand, 12,50 m lang, 2,75 m hoch, mit zwei Fenstern (2,20 × 1,40 m und 1,80 × 1,40 m).
Aufmaßzeile in 23.003-Schreibweise:
OZ: 01.02.0030
Adresse: EG Nordwand Achse A-D
Formel: LX * H - O1 - O2
LX = 12.50
H = 2.75
O1 = 2.20 * 1.40
O2 = 1.80 * 1.40
Ergebnis: 12.50 * 2.75 - 3.08 - 2.52 = 28.775 m²
Hier ist die Formel sauber, die Variablen sind benannt, der Prüfer sieht in einer Zeile, was passiert. Beachten Sie aber: Diese Rechnung gilt nur, wenn die Übermessungsregel der zugehörigen ATV es vorschreibt — siehe nächster Abschnitt.
Häufige Falle: Übermessungsregeln
Die Aufmaßregeln, was abgezogen und was übermessen wird, stehen nicht in REB 23.003, sondern in der jeweiligen ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingung) — VOB/C, DIN 18300 ff. — und zentral in der DIN 18299 als Generalregel.
Für Putzarbeiten (DIN 18350) gilt zum Beispiel klassisch: Öffnungen bis 2,5 m² werden bei der Putzfläche übermessen (also nicht abgezogen), Öffnungen darüber werden abgezogen. Wer das gleiche Schema unreflektiert auf Mauerwerk anwendet, rechnet falsch — bei Mauerwerk gelten die Regeln der DIN 18330 (Mauerarbeiten), die u.a. eine andere Schwelle und andere Ausnahmen kennt (z.B. Übermessung bei Öffnungen bis 0,1 m³ Volumen für massives Mauerwerk).
Daraus folgt eine harte Regel für die Praxis: Erst ATV lesen, dann formulieren. Schreiben Sie in die Adresse der Aufmaßzeile gleich mit, welche ATV und welcher Abschnitt 5 gilt — das spart in der Schlussrechnung zwei Stunden Diskussion.
Prüfbarkeit nach § 14 VOB/B
§ 14 Abs. 1 VOB/B verlangt eine prüfbare Rechnung. § 14 Abs. 2 unterscheidet:
- Sachliche Prüfung: stimmen Bauteil, Position, Mengeneinheit, ATV-Konformität?
- Rechnerische Prüfung: addiert sich die Formel korrekt, sind die Variablen plausibel?
Eine REB-23.003-Datei macht die rechnerische Prüfung trivial — die Software rechnet jede Zeile nach. Die sachliche Prüfung bleibt Handarbeit, aber die saubere Adresse und ggf. eine Skizzenreferenz im Aufmaßtext sind hier Gold wert.
Faustregel: Wenn der Aufmaßprüfer beim Querlesen Ihres Aufmaßes nicht mit dem Bauteil vor Augen rechnen kann, ist es nicht prüfbar — egal wie korrekt die Mathematik ist.
Übergabeformat: D11, D12, D13, D14
Die maschinenlesbare REB-23.003-Datei kommt in einem schmalen, satzorientierten Textformat. Jeder Satz ist 80 Zeichen lang, jeder Satztyp wird über sein Kennzeichen identifiziert. Die wichtigsten Kennzeichen:
| Satzart | Inhalt |
|---|---|
| D11 | Aufmaßzeile mit OZ, Adresse, Kennzeichen |
| D12 | Variablendefinitionen |
| D13 | Formel |
| D14 | Zwischenergebnis / Endergebnis |
Daneben gibt es Kopfsätze (D01, D02) für Projektkennung, Maßnahme und Datum. Die Datei wird üblicherweise als .d11 oder .txt ausgetauscht; moderne AVA-Software bietet zusätzlich XML- oder GAEB-DA-XML-Container, in denen die 23.003-Datensätze eingebettet sind.
Erweitertes Praxisbeispiel: Fassade mit mehreren Öffnungen
Nehmen wir eine Außenwand mit drei Öffnungen und einer abgeschrägten Ecke (Erker mit 100 Gon = 90°-Innenwinkel, weniger spannend; gehen wir auf 70 Gon für die Schräge).
Bauteil: Wandfläche L = 8,00 m, H = 3,20 m, mit
- Fenster F1: 1,20 × 1,40 m (1,68 m², übermessen nach DIN 18350)
- Fenster F2: 2,40 × 1,40 m (3,36 m², abzuziehen)
- Tür T1: 1,00 × 2,10 m (2,10 m², übermessen)
- Eckabschrägung: Hypotenuse 0,50 m bei 70 Gon
OZ: 02.01.0010
Adresse: West-Fassade EG, Putzfläche, Übermessung nach DIN 18350 Abschnitt 5
Formel: LX * H - F2 - DREIECK
LX = 8.00
H = 3.20
F2 = 2.40 * 1.40
DREIECK = 0.5 * 0.50 * (0.50 * sin(70))
Ergebnis: 8.00 * 3.20 - 3.36 - 0.0588 ≈ 22.181 m²
Die Adresse verweist klar auf die zugrunde liegende Übermessungsregel — Prüfer und Bauleiter wissen sofort, warum F1 und T1 nicht in der Formel auftauchen. Genau das macht 23.003 stark: nicht die Mathematik, sondern die nachvollziehbare Buchführung der Mathematik.
Tabelle: Operatoren und Beispiele auf einen Blick
| Notation | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
+, -, *, / | Grundrechenarten | L * B |
( ) | Klammerung | (L + 2*ÜK) * B |
sqrt(x) | Quadratwurzel | sqrt(A^2 + B^2) |
sin/cos/tan | Winkel in Gon | L * sin(70) |
abs(x) | Betrag | abs(H1 - H2) |
x^n | Potenz | r^2 * 3.141593 |
V=L*B | Variablenzuweisung | Definition vor Nutzung |
Vergabescanner in der Aufmaßkette
Aufmaßdaten sind nur so gut wie die LV-Positionen, auf die sie sich beziehen. Wer aus einer GAEB-DA-Datei oder einem PDF-Leistungsverzeichnis sauber strukturierte OZ, Mengen und Texte herauszieht, hat die halbe 23.003-Vorarbeit erledigt. Tools wie Vergabescanner lesen Ausschreibungsunterlagen automatisiert ein und liefern die OZ-Struktur, an die das Aufmaß anschließend angedockt wird — die eigentliche 23.003-Mengenermittlung bleibt natürlich Sache des Aufmaßprogramms.
FAQ
Ist REB 23.003 verpflichtend?
Nicht generell, aber bei öffentlichen Aufträgen wird es regelmäßig im Vertrag vereinbart — meist über einen Verweis in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB). Sobald die elektronische Bauabrechnung gefordert ist, ist 23.003 in der Praxis Standard.
Was ist der Unterschied zwischen REB 23.003 und GAEB DA XML?
GAEB DA XML transportiert das Leistungsverzeichnis (LV, Angebot, Auftrag). REB 23.003 transportiert die Mengenermittlung zu diesem LV. Beide ergänzen sich: GAEB liefert die OZ-Struktur, 23.003 liefert die Aufmaßzeilen darunter.
Darf ich in der Formel Werte aus einer anderen OZ referenzieren?
Im strikten 23.003-Sinn nein — eine Aufmaßzeile steht für sich. Manche Programme erlauben das als Komfortfeature, beim Export wird der Wert dann allerdings als Literal in die Zeile geschrieben, damit die Datei prüfbar bleibt.
Welche Mengeneinheit gehört in welche Formel?
Die Einheit ergibt sich aus der LV-Position, nicht aus der Aufmaßzeile. Wenn die Position in m² ausgeschrieben ist, muss Ihre Formel m² liefern — Konsistenzprüfung gehört zur sachlichen Rechnungsprüfung nach § 14 Abs. 2 VOB/B.