Die Angebotssumme eines Bauunternehmens setzt sich nie aus reinen Materialpreisen und Lohnstunden zusammen. Über jeder Position liegen drei Zuschlagsschichten, die in jeder seriösen Baukalkulation vorkommen: Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK) und Wagnis und Gewinn (WuG). Wer diese drei nicht sauber trennt, kalkuliert entweder strukturell zu niedrig — oder erklärt am Ende nicht, warum die Marge fehlt.
Dieser Artikel ordnet die drei Zuschlagsarten, zeigt mit welchen Prozentsätzen in der Praxis gerechnet wird, und durchläuft eine vollständige Beispielrechnung von den Einzelkosten der Teilleistungen bis zur Angebotssumme. Danach geht es weiter mit den beiden Fragen, die in der Praxis unmittelbar folgen: Wie Ihre Zuschlagssätze ins EFB-Formblatt 221 kommen, und wie aus einem Gesamtzuschlag die Einheitspreise für ein ganzes Leistungsverzeichnis werden.
Wenn Sie die Sätze nur schnell durchrechnen wollen: direkt zum Zuschlagsrechner.
Der grundlegende Aufbau der Baukalkulation
Eine vollständige Auftragskalkulation folgt immer demselben Schema:
EKT Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn + Material + Geräte + Sonstiges)
+ BGK Baustellengemeinkosten
+ AGK Allgemeine Geschäftskosten
+ WuG Wagnis und Gewinn
= Angebotssumme (netto)
+ Umsatzsteuer
= Angebotssumme (brutto)
Die EKT bilden den direkt der Leistung zurechenbaren Anteil — also Materialeinkauf, Lohnstunden auf der Baustelle, Geräteeinsatz und sonstige projektbezogene Kosten. BGK, AGK und WuG sind Zuschläge, weil sie nicht einzelnen Positionen, sondern größeren Bezugsgrößen zugeordnet werden.
Wer das Schema kennt, erkennt sofort, warum eine Kalkulation, die nur EKT + 15 % Aufschlag ansetzt, im Mittel verlustträchtig sein muss.
Baustellengemeinkosten (BGK): Kosten der konkreten Baustelle
Die Baustellengemeinkosten umfassen alle Kosten, die durch die konkrete Baustelle entstehen, aber nicht einer einzelnen Position zugeordnet werden können. Dazu gehören:
- Bauleitung (anteilig, soweit nicht über AGK verrechnet)
- Polier und Aufsicht, soweit nicht im Mittellohn AP enthalten
- Baustelleneinrichtung: Container, WC, Magazin, Wasch-Container
- Medienanschlüsse: Baustrom, Bauwasser
- Vorhaltung von Geräten, die nicht einer einzelnen Position zugeordnet sind (z.B. Stationskran für Rohbau)
- Bauwesenversicherung für die konkrete Baustelle
- Bauschilder, Absperrungen, Verkehrssicherung
- Ein- und Ausräumkosten, Reinigung
Die Höhe der BGK variiert stark mit Auftragsgröße und -art. In Festwerten gerechnet sinkt der prozentuale BGK-Anteil bei größeren Aufträgen, weil viele Posten (Container, Anschlüsse) nur einmal anfallen.
Typische Bandbreite: 6–12 % der EKT, im Tiefbau und bei kleinen Aufträgen auch deutlich höher.
Wichtig: Die BGK werden idealerweise detailliert ermittelt, nicht pauschal angesetzt. Eine Position „Baustellengemeinkosten 8 %” ist eine Schätzung, kein Kalkulationsergebnis.
Allgemeine Geschäftskosten (AGK): Kosten des Unternehmens
Während BGK baustellenbezogen sind, decken die Allgemeinen Geschäftskosten die Kosten des Gesamtunternehmens ab — alle Aufwendungen, die nicht direkt einer Baustelle zugerechnet werden können:
- Geschäftsführer-Gehalt und Verwaltungspersonal
- Büromiete, Heizung, Strom, Reinigung
- IT, Telefon, Software-Lizenzen (inklusive Kalkulations- und Buchhaltungssoftware)
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
- Marketing und Akquise: Website, Anzeigen, Messen
- Versicherungen auf Unternehmensebene (Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz)
- Fortbildung (soweit nicht baustellenbezogen)
- Fuhrpark der Geschäftsführung und Verwaltung
Die AGK werden in der Regel als prozentualer Zuschlag auf die EKT plus BGK angesetzt — oder aus der Vorjahresbilanz als Verhältnis von Verwaltungskosten zur Bauleistung ermittelt.
Typische Bandbreite: 7–12 % der EKT. Kleine Handwerksbetriebe mit schlanker Verwaltung liegen am unteren Rand, mittelständische Bauunternehmen mit eigenem Akquise- und Planungspersonal eher am oberen.
Wagnis und Gewinn (WuG): Risikopuffer und Unternehmerlohn
Der letzte Zuschlag besteht aus zwei Komponenten:
Wagnis
Das Wagnis deckt unkalkulierbare Risiken ab — also alles, was im konkreten Auftrag schiefgehen kann, ohne dass der Bauherr dafür zahlen muss:
- Mengenrisiken bei Pauschalpreisen
- Witterungs- und Baugrundrisiken
- Risiko der Insolvenz von Nachunternehmern
- Gewährleistungsrisiken über 4–5 Jahre
Wagnis ist kein Gewinn, sondern eine Rücklage. Wer Wagnis spart, spart sich seine eigene Risikoabsicherung weg.
Typische Bandbreite: 2–5 % auf EKT + BGK + AGK.
Gewinn
Der Gewinn ist die Entlohnung für unternehmerisches Handeln — also für Kapitalbindung, Akquise-Aufwand und die Bereitschaft, Aufträge anzunehmen.
Typische Bandbreite: 3–8 % auf EKT + BGK + AGK, je nach Auftragslage und Marktposition. In Hochkonjunktur-Phasen kalkulieren erfahrene Betriebe deutlich höhere Gewinne — in Krisenjahren reduzieren sie auf das wirtschaftliche Minimum.
Manche Betriebe trennen Wagnis und Gewinn buchhalterisch, andere kalkulieren einen kombinierten WuG-Aufschlag von 5–10 %. Wichtig ist nur: Beide müssen drin sein.
Vollständige Beispielrechnung
Wir kalkulieren eine Rohbau-Position mit folgenden EKT. Wie der Kalkulationslohn darin zustande kommt, steht im Beitrag Mittellohn und Kalkulationslohn; für die Umrechnung auf einen Stundensatz siehe Stundenverrechnungssatz berechnen.
Lohnkosten (Kalkulationslohn × Aufwand) 40.000 EUR
Material (Mauerwerk, Mörtel, Bewehrung) 45.000 EUR
Geräte (Kran-Anteil, Kleingeräte) 8.000 EUR
Sonstiges (Bauschutt-Entsorgung) 7.000 EUR
-------------------------------------------------------
EKT gesamt 100.000 EUR
Jetzt rechnen wir die Zuschläge auf:
EKT 100.000,00 EUR
+ BGK 8 % auf EKT 8.000,00 EUR
-------------------------------------------------------
Zwischensumme 108.000,00 EUR
+ AGK 9 % auf Zwischensumme 9.720,00 EUR
-------------------------------------------------------
Selbstkosten 117.720,00 EUR
+ WuG 6 % auf Selbstkosten 7.063,20 EUR
-------------------------------------------------------
Angebotssumme netto 124.783,20 EUR
+ USt 19 % 23.708,81 EUR
-------------------------------------------------------
Angebotssumme brutto 148.492,01 EUR
In dieser Beispielrechnung beträgt der Gesamtzuschlag auf die EKT rund 24,8 %. Das ist eine realistische Größenordnung für einen mittelständischen Hochbaubetrieb. Wer mit pauschal 15 % oder 18 % rechnet, lässt strukturell 7–10 % Marge auf der Strecke.
| + BGK | 8.000,00 € |
| Zwischensumme | 108.000,00 € |
| + AGK (auf Zwischensumme) | 9.720,00 € |
| Selbstkosten | 117.720,00 € |
| + WuG (auf Selbstkosten) | 7.063,20 € |
| Angebotssumme netto | 124.783,20 € |
| + USt | 23.708,81 € |
| Angebotssumme brutto | 148.492,01 € |
| Gesamtzuschlag auf EKT | 24,8 % |
Ihre Angebotssumme steht bei 124.783,20 €. Für die Abgabe brauchen Sie dieselbe Rechnung je Position, nicht nur als Endsumme.
Eine Kalkulation gratis rechnen →Einstufige vs. mehrstufige Zuschlagsrechnung
In der Beispielrechnung haben wir die Zuschläge mehrstufig angesetzt — also jeden Zuschlag auf die jeweils vorhergehende Zwischensumme. Es gibt aber auch die einstufige Methode, bei der ein einziger Gesamtzuschlagsfaktor auf die EKT aufgeschlagen wird.
Einstufig (Faktor-Methode)
EKT × Zuschlagsfaktor = Angebotssumme netto
Beispiel: 100.000 EUR × 1,248 = 124.800 EUR
Vorteil: schnell, einfach für alle Positionen anwendbar. Nachteil: alle Bezugsgrößen sind in einem Faktor versteckt, Differenzierung schwer.
Mehrstufig (klassisch)
Wie in der Beispielrechnung oben. Vorteil: jede Zuschlagsart bleibt nachvollziehbar. Nachteil: aufwendiger.
In öffentlichen Vergaben fordern die EFB-Formblätter (z.B. EFB 221) die mehrstufige Aufgliederung — pauschale Faktoren sind dort nicht zulässig.
Ihre Zuschläge im EFB-Formblatt 221
Bei einer öffentlichen Ausschreibung bleiben die Sätze aus diesem Artikel nicht in Ihrer Tabelle. Sobald die Vergabestelle die Preisermittlungsblätter anfordert, tragen Sie genau diese Zahlen dort ein, und zwar offen. Das Formblatt 221 bildet dieselbe Kaskade ab, die Sie oben gerechnet haben:
Zeile Inhalt aus diesem Artikel
------------------------------------------------------------------------
1 Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) 100.000,00 EUR
2 Baustellengemeinkosten (BGK) 8 %
3 Allgemeine Geschäftskosten (AGK) 9 %
4 Wagnis und Gewinn (WuG) 6 %
5 Angebotssumme netto 124.783,20 EUR
Drei Punkte, an denen es in der Praxis regelmäßig hakt:
Die Sätze müssen zur Angebotssumme passen. Das Formblatt ist keine Absichtserklärung, sondern eine Rechnung, die die Vergabestelle nachvollzieht. Wer im Hauptangebot mit 24,8 % Gesamtzuschlag kalkuliert hat und im EFB 18 % einträgt, weil das günstiger aussieht, produziert einen Widerspruch, der auffällt.
Ausfüllen ist Pflicht, wenn gefordert. Wird das Formblatt mit den Vergabeunterlagen versandt und nicht ausgefüllt zurückgegeben, ist das ein Ausschlussgrund. Anders als beim Nachreichen fehlender Erklärungen gibt es hier oft keine zweite Runde.
Die Wahl zwischen 221 und 222 ist keine Geschmacksfrage. Das Formblatt 222 rechnet über die Endsumme statt über vorbestimmte Zuschläge. Welches gefordert ist, steht in den Unterlagen, und beide gleichzeitig auszufüllen ist kein Vorteil.
Was in welche Zeile gehört, wann welches Blatt zu verwenden ist und wie ein Aufklärungsverlangen nach § 16d EU VOB/A abläuft, steht ausführlich im Beitrag EFB-Formblätter 221, 222 und 223.
Von einer Summe zu 200 Einheitspreisen
Der Rechner weiter oben gibt Ihnen eine Angebotssumme. Ein echtes Leistungsverzeichnis besteht aber nicht aus einer Summe, sondern aus Positionen, und jede einzelne braucht einen Einheitspreis. Ein mittleres LV im Ausbau hat 120 bis 250 davon.
Damit stellt sich eine Frage, die die Zuschlagsformel allein nicht beantwortet: Auf welche Basis rechnen Sie die Zuschläge je Position? Denn die EKT-Zusammensetzung ist von Position zu Position völlig verschieden.
Position A Lüftungskanal verzinkt, 300 m²
fast reines Material, wenig Lohn
Position B Stundenlohnarbeiten Facharbeiter, 1 h
reiner Lohn, kein Material
Position C Statischer Nachweis, 1 psch
weder Material noch Baustellenzeit
Wer auf alle drei denselben Faktor von 1,248 legt, bekommt eine Summe, die stimmt, und Einheitspreise, die nicht stimmen. Das fällt so lange nicht auf, bis es darauf ankommt: bei der Aufgliederung im EFB 223, bei einem Nachtrag, der einen Einheitspreis fortschreibt, oder bei einer Mengenmehrung nach § 2 Abs. 3 VOB/B. Dann rechnet der Auftraggeber mit Ihrem Einheitspreis weiter, nicht mit Ihrer Gesamtsumme.
Sauber ist deshalb der umgekehrte Weg: erst je Position die EKT ermitteln, also Material aus dem Einkauf und Zeit aus dem Aufwandswert, dann die Zuschläge mehrstufig darüberlegen, und die Angebotssumme ergibt sich daraus. Das ist mehr Arbeit als ein Faktor auf die Endsumme, und genau deshalb wird es oft nicht gemacht.
Software nimmt an dieser Stelle die Fleißarbeit ab, nicht die Entscheidung. Vergabescanner liest das Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei oder PDF ein, ermittelt je Position Material und Arbeitszeit aus Ihrem eigenen Preisprofil und legt BGK, AGK und WuG anschließend mehrstufig darüber. Die Sätze hinterlegen Sie einmal je Gewerk, die Einzelpreise entstehen für jede Position daraus. Was das Werkzeug nicht ersetzt, sind Ihre Einkaufspreise und Ihre Aufwandswerte: die kennt nur Ihr Betrieb.
Mit einem eigenen Leistungsverzeichnis kostenlos testen
Häufiger Fehler: BGK in den EKT versteckt
Ein klassischer Kalkulationsfehler ist, BGK-Anteile direkt in die Einzelpositionen einzurechnen — typisch beim Polier oder beim Kran-Vorhalt. Effekt:
- Die EKT werden künstlich erhöht.
- Die anschließenden prozentualen Zuschläge (AGK, WuG) rechnen sich von dieser erhöhten Basis.
- Die Angebotssumme stimmt am Ende grob — aber die einzelne Position ist deutlich teurer als bei sauberer Trennung.
Das ist nicht nur unsauber, sondern wird bei Nachträgen zum Problem: Wenn eine zusätzliche Position nachträglich beauftragt wird, übernimmt der Auftraggeber den Einheitspreis aus dem Hauptangebot — inklusive der hineinkalkulierten BGK-Anteile. Dann werden BGK doppelt vergütet, was bei öffentlichen Auftraggebern zu Prüfungen führen kann. Wie die Preisfortschreibung bei Mengenänderungen und geänderten Leistungen funktioniert, steht im Beitrag Nachträge nach VOB/B § 2.
Branchen-Benchmarks: Orientierungswerte
Die Verbände der Bauwirtschaft veröffentlichen regelmäßig Strukturkennzahlen. Als grobe Orientierung für Hochbau-Betriebe:
| Zuschlag | Bandbreite (% auf EKT) |
|---|---|
| BGK | 6–12 % |
| AGK | 7–12 % |
| Wagnis | 2–5 % |
| Gewinn | 3–8 % |
| Gesamtzuschlag | 20–35 % |
Im Tiefbau liegen BGK tendenziell höher (Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung), AGK ähnlich, WuG aufgrund höherer Baugrund-Risiken oft am oberen Rand. Im Ausbau und in kleineren Handwerksgewerken dominieren AGK und Gewinn, weil BGK pro Auftrag geringer sind.
Die Zahlen sind keine harten Vorgaben — sie sind Orientierungspunkte, an denen Sie Ihre eigene Kalkulation prüfen können. Wer dauerhaft deutlich unter 20 % Gesamtzuschlag arbeitet, sollte ehrlich nachrechnen, woher der Gewinn kommen soll.
Praxis-Tipps für die Kalkulation
- AGK aus der Bilanz ableiten. Verwaltungskosten / Bauleistung Vorjahr × 100 ergibt den realistischen AGK-Satz. Pauschale 10 % sind keine Kalkulation, sondern eine Vermutung.
- BGK detailliert ermitteln. Container 8 Monate × 250 EUR = 2.000 EUR. Baustrom 4 Monate × 400 EUR = 1.600 EUR. So summieren sich die BGK aus konkreten Posten.
- Wagnis nicht streichen, wenn Aufträge knapp werden. Wagnis ist die Versicherung gegen den schlechten Tag.
- Gewinn nach Auftragslage anpassen. Bei voller Auftragsbuch-Lage können Sie höhere Margen ansetzen — und tun das auch zu Recht. Bei schlechter Lage kalkulieren Sie knapp, aber nie unter Selbstkosten.
- Konsistenz zwischen Hauptangebot und EFB. Wenn der Auftraggeber die EFB-Formblätter anfordert, müssen Ihre Zuschlagssätze nachvollziehbar zur Angebotssumme passen.
- Zuschläge je Position rechnen, nicht auf die Endsumme. Sonst stimmt die Summe, aber die Einheitspreise nicht, und die sind es, mit denen bei Nachträgen und Mengenmehrungen weitergerechnet wird.
Tools wie Vergabescanner trennen EKT, BGK, AGK und WuG schon im Datenmodell, sodass die Mehrstufigkeit automatisch sauber bleibt. Aber auch ohne Software ist die Trennung mit jeder Tabellenkalkulation machbar — sie kostet nur Disziplin.
FAQ
Wie hoch sollten BGK und AGK zusammen sein? Als grobe Orientierung sollten BGK + AGK zusammen 13–20 % der EKT abdecken. Liegt der Wert deutlich darunter, ist entweder die EKT-Kalkulation zu hoch, oder ein Teil der Gemeinkosten ist nicht erfasst. Die Vorjahresbilanz ist die ehrlichste Prüfgröße: Summe Gemeinkosten / Summe direkte Baukosten = realistischer Aufschlag.
Darf ich BGK pauschal mit 8 % ansetzen? Bei Klein- und Standardaufträgen ist das in der Praxis weit verbreitet. Bei größeren Aufträgen, bei öffentlichen Vergaben und bei Pauschalpreisverträgen sollten die BGK aber detailliert ermittelt werden — sonst riskieren Sie Über- oder Unterdeckung. In Nachtragssituationen ist eine detaillierte BGK-Aufstellung Pflicht.
Sind Wagnis und Gewinn steuerlich getrennt zu behandeln? Nein. Wagnis und Gewinn fließen beide in den steuerpflichtigen Unternehmensgewinn — wenn das Wagnis nicht eingetreten ist. Eingetretene Wagnisse mindern den Gewinn entsprechend. Die Trennung im Kalkulationsschema dient der Risikobewertung, nicht der Buchhaltung.
Wie trage ich BGK, AGK und WuG ins EFB 221 ein? Als Prozentsätze auf die jeweilige Zwischensumme, in derselben Reihenfolge, in der Sie kalkuliert haben: BGK auf die EKT, AGK auf EKT plus BGK, WuG auf die Selbstkosten. Entscheidend ist, dass die Sätze rechnerisch zu Ihrer Angebotssumme im Hauptangebot führen. Ein Formblatt, das eine andere Summe ergibt als das Angebot, führt zur Aufklärung und im schlechten Fall zum Ausschluss. Details im Beitrag EFB-Formblätter 221, 222 und 223.
Muss ich die Zuschläge auf jede einzelne Position rechnen? Für die Angebotssumme genügt die Kaskade auf die Gesamt-EKT. Sobald aber Einheitspreise verlangt werden, und das ist bei öffentlichen Vergaben die Regel, brauchen Sie den Zuschlag je Position. Sonst entstehen Einzelpreise, die zur Summe passen, aber nicht zur jeweiligen Leistung. Das wird spätestens dann teuer, wenn eine Position im Nachtrag fortgeschrieben oder die Menge nach § 2 Abs. 3 VOB/B geändert wird.
Was tun, wenn der Markt 25 % Gesamtzuschlag nicht hergibt? Dann müssen Sie an den EKT arbeiten — also produktiver werden, günstiger einkaufen, Geräte besser auslasten. Den Gesamtzuschlag „kleinrechnen”, indem Sie Wagnis oder Gewinn streichen, ist kein Lösungsansatz. Spätestens beim ersten größeren Mangel oder bei der nächsten Konjunkturdelle rächt sich das.