Kalkulation & Preisbildung

Baukalkulation-Zuschläge: BGK, AGK, Wagnis & Gewinn

Wie sich Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn unterscheiden — und mit welchen Prozentsätzen Bauhandwerksbetriebe rechnen.

Die Angebotssumme eines Bauunternehmens setzt sich nie aus reinen Materialpreisen und Lohnstunden zusammen. Über jeder Position liegen drei Zuschlagsschichten, die in jeder seriösen Baukalkulation vorkommen: Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK) und Wagnis und Gewinn (WuG). Wer diese drei nicht sauber trennt, kalkuliert entweder strukturell zu niedrig — oder erklärt am Ende nicht, warum die Marge fehlt.

Dieser Artikel ordnet die drei Zuschlagsarten, zeigt mit welchen Prozentsätzen in der Praxis gerechnet wird, und durchläuft eine vollständige Beispielrechnung von den Einzelkosten der Teilleistungen bis zur Angebotssumme.

Der grundlegende Aufbau der Baukalkulation

Eine vollständige Auftragskalkulation folgt immer demselben Schema:

EKT  Einzelkosten der Teilleistungen   (Lohn + Material + Geräte + Sonstiges)
+    BGK  Baustellengemeinkosten
+    AGK  Allgemeine Geschäftskosten
+    WuG  Wagnis und Gewinn
=    Angebotssumme (netto)
+    Umsatzsteuer
=    Angebotssumme (brutto)

Die EKT bilden den direkt der Leistung zurechenbaren Anteil — also Materialeinkauf, Lohnstunden auf der Baustelle, Geräteeinsatz und sonstige projektbezogene Kosten. BGK, AGK und WuG sind Zuschläge, weil sie nicht einzelnen Positionen, sondern größeren Bezugsgrößen zugeordnet werden.

Wer das Schema kennt, erkennt sofort, warum eine Kalkulation, die nur EKT + 15 % Aufschlag ansetzt, im Mittel verlustträchtig sein muss.

Baustellengemeinkosten (BGK): Kosten der konkreten Baustelle

Die Baustellengemeinkosten umfassen alle Kosten, die durch die konkrete Baustelle entstehen, aber nicht einer einzelnen Position zugeordnet werden können. Dazu gehören:

  • Bauleitung (anteilig, soweit nicht über AGK verrechnet)
  • Polier und Aufsicht, soweit nicht im Mittellohn AP enthalten
  • Baustelleneinrichtung: Container, WC, Magazin, Wasch-Container
  • Medienanschlüsse: Baustrom, Bauwasser
  • Vorhaltung von Geräten, die nicht einer einzelnen Position zugeordnet sind (z.B. Stationskran für Rohbau)
  • Bauwesenversicherung für die konkrete Baustelle
  • Bauschilder, Absperrungen, Verkehrssicherung
  • Ein- und Ausräumkosten, Reinigung

Die Höhe der BGK variiert stark mit Auftragsgröße und -art. In Festwerten gerechnet sinkt der prozentuale BGK-Anteil bei größeren Aufträgen, weil viele Posten (Container, Anschlüsse) nur einmal anfallen.

Typische Bandbreite: 6–12 % der EKT, im Tiefbau und bei kleinen Aufträgen auch deutlich höher.

Wichtig: Die BGK werden idealerweise detailliert ermittelt, nicht pauschal angesetzt. Eine Position „Baustellengemeinkosten 8 %” ist eine Schätzung, kein Kalkulationsergebnis.

Allgemeine Geschäftskosten (AGK): Kosten des Unternehmens

Während BGK baustellenbezogen sind, decken die Allgemeinen Geschäftskosten die Kosten des Gesamtunternehmens ab — alle Aufwendungen, die nicht direkt einer Baustelle zugerechnet werden können:

  • Geschäftsführer-Gehalt und Verwaltungspersonal
  • Büromiete, Heizung, Strom, Reinigung
  • IT, Telefon, Software-Lizenzen (inklusive Kalkulations- und Buchhaltungssoftware)
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
  • Marketing und Akquise: Website, Anzeigen, Messen
  • Versicherungen auf Unternehmensebene (Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz)
  • Fortbildung (soweit nicht baustellenbezogen)
  • Fuhrpark der Geschäftsführung und Verwaltung

Die AGK werden in der Regel als prozentualer Zuschlag auf die EKT plus BGK angesetzt — oder aus der Vorjahresbilanz als Verhältnis von Verwaltungskosten zur Bauleistung ermittelt.

Typische Bandbreite: 7–12 % der EKT. Kleine Handwerksbetriebe mit schlanker Verwaltung liegen am unteren Rand, mittelständische Bauunternehmen mit eigenem Akquise- und Planungspersonal eher am oberen.

Wagnis und Gewinn (WuG): Risikopuffer und Unternehmerlohn

Der letzte Zuschlag besteht aus zwei Komponenten:

Wagnis

Das Wagnis deckt unkalkulierbare Risiken ab — also alles, was im konkreten Auftrag schiefgehen kann, ohne dass der Bauherr dafür zahlen muss:

  • Mengenrisiken bei Pauschalpreisen
  • Witterungs- und Baugrundrisiken
  • Risiko der Insolvenz von Nachunternehmern
  • Gewährleistungsrisiken über 4–5 Jahre

Wagnis ist kein Gewinn, sondern eine Rücklage. Wer Wagnis spart, spart sich seine eigene Risikoabsicherung weg.

Typische Bandbreite: 2–5 % auf EKT + BGK + AGK.

Gewinn

Der Gewinn ist die Entlohnung für unternehmerisches Handeln — also für Kapitalbindung, Akquise-Aufwand und die Bereitschaft, Aufträge anzunehmen.

Typische Bandbreite: 3–8 % auf EKT + BGK + AGK, je nach Auftragslage und Marktposition. In Hochkonjunktur-Phasen kalkulieren erfahrene Betriebe deutlich höhere Gewinne — in Krisenjahren reduzieren sie auf das wirtschaftliche Minimum.

Manche Betriebe trennen Wagnis und Gewinn buchhalterisch, andere kalkulieren einen kombinierten WuG-Aufschlag von 5–10 %. Wichtig ist nur: Beide müssen drin sein.

Vollständige Beispielrechnung

Wir kalkulieren eine Rohbau-Position mit folgenden EKT:

Lohnkosten (Kalkulationslohn × Aufwand)    40.000 EUR
Material (Mauerwerk, Mörtel, Bewehrung)    45.000 EUR
Geräte (Kran-Anteil, Kleingeräte)           8.000 EUR
Sonstiges (Bauschutt-Entsorgung)            7.000 EUR
-------------------------------------------------------
EKT gesamt                                100.000 EUR

Jetzt rechnen wir die Zuschläge auf:

EKT                                       100.000,00 EUR
+ BGK    8 % auf EKT                        8.000,00 EUR
-------------------------------------------------------
Zwischensumme                             108.000,00 EUR
+ AGK    9 % auf Zwischensumme              9.720,00 EUR
-------------------------------------------------------
Selbstkosten                              117.720,00 EUR
+ WuG    6 % auf Selbstkosten               7.063,20 EUR
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Angebotssumme netto                       124.783,20 EUR
+ USt   19 %                               23.708,81 EUR
-------------------------------------------------------
Angebotssumme brutto                      148.492,01 EUR

In dieser Beispielrechnung beträgt der Gesamtzuschlag auf die EKT rund 24,8 %. Das ist eine realistische Größenordnung für einen mittelständischen Hochbaubetrieb. Wer mit pauschal 15 % oder 18 % rechnet, lässt strukturell 7–10 % Marge auf der Strecke.

Einstufige vs. mehrstufige Zuschlagsrechnung

In der Beispielrechnung haben wir die Zuschläge mehrstufig angesetzt — also jeden Zuschlag auf die jeweils vorhergehende Zwischensumme. Es gibt aber auch die einstufige Methode, bei der ein einziger Gesamtzuschlagsfaktor auf die EKT aufgeschlagen wird.

Einstufig (Faktor-Methode)

EKT × Zuschlagsfaktor = Angebotssumme netto

Beispiel: 100.000 EUR × 1,248 = 124.800 EUR

Vorteil: schnell, einfach für alle Positionen anwendbar. Nachteil: alle Bezugsgrößen sind in einem Faktor versteckt, Differenzierung schwer.

Mehrstufig (klassisch)

Wie in der Beispielrechnung oben. Vorteil: jede Zuschlagsart bleibt nachvollziehbar. Nachteil: aufwendiger.

In öffentlichen Vergaben fordern die EFB-Formblätter (z.B. EFB 221) die mehrstufige Aufgliederung — pauschale Faktoren sind dort nicht zulässig.

Häufiger Fehler: BGK in den EKT versteckt

Ein klassischer Kalkulationsfehler ist, BGK-Anteile direkt in die Einzelpositionen einzurechnen — typisch beim Polier oder beim Kran-Vorhalt. Effekt:

  • Die EKT werden künstlich erhöht.
  • Die anschließenden prozentualen Zuschläge (AGK, WuG) rechnen sich von dieser erhöhten Basis.
  • Die Angebotssumme stimmt am Ende grob — aber die einzelne Position ist deutlich teurer als bei sauberer Trennung.

Das ist nicht nur unsauber, sondern wird bei Nachträgen zum Problem: Wenn eine zusätzliche Position nachträglich beauftragt wird, übernimmt der Auftraggeber den Einheitspreis aus dem Hauptangebot — inklusive der hineinkalkulierten BGK-Anteile. Dann werden BGK doppelt vergütet, was bei öffentlichen Auftraggebern zu Prüfungen führen kann.

Branchen-Benchmarks: Orientierungswerte

Die Verbände der Bauwirtschaft veröffentlichen regelmäßig Strukturkennzahlen. Als grobe Orientierung für Hochbau-Betriebe:

ZuschlagBandbreite (% auf EKT)
BGK6–12 %
AGK7–12 %
Wagnis2–5 %
Gewinn3–8 %
Gesamtzuschlag20–35 %

Im Tiefbau liegen BGK tendenziell höher (Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung), AGK ähnlich, WuG aufgrund höherer Baugrund-Risiken oft am oberen Rand. Im Ausbau und in kleineren Handwerksgewerken dominieren AGK und Gewinn, weil BGK pro Auftrag geringer sind.

Die Zahlen sind keine harten Vorgaben — sie sind Orientierungspunkte, an denen Sie Ihre eigene Kalkulation prüfen können. Wer dauerhaft deutlich unter 20 % Gesamtzuschlag arbeitet, sollte ehrlich nachrechnen, woher der Gewinn kommen soll.

Praxis-Tipps für die Kalkulation

  1. AGK aus der Bilanz ableiten. Verwaltungskosten / Bauleistung Vorjahr × 100 ergibt den realistischen AGK-Satz. Pauschale 10 % sind keine Kalkulation, sondern eine Vermutung.
  2. BGK detailliert ermitteln. Container 8 Monate × 250 EUR = 2.000 EUR. Baustrom 4 Monate × 400 EUR = 1.600 EUR. So summieren sich die BGK aus konkreten Posten.
  3. Wagnis nicht streichen, wenn Aufträge knapp werden. Wagnis ist die Versicherung gegen den schlechten Tag.
  4. Gewinn nach Auftragslage anpassen. Bei voller Auftragsbuch-Lage können Sie höhere Margen ansetzen — und tun das auch zu Recht. Bei schlechter Lage kalkulieren Sie knapp, aber nie unter Selbstkosten.
  5. Konsistenz zwischen Hauptangebot und EFB. Wenn der Auftraggeber die EFB-Formblätter anfordert, müssen Ihre Zuschlagssätze nachvollziehbar zur Angebotssumme passen.

Tools wie Vergabescanner trennen EKT, BGK, AGK und WuG schon im Datenmodell, sodass die Mehrstufigkeit automatisch sauber bleibt. Aber auch ohne Software ist die Trennung mit jeder Tabellenkalkulation machbar — sie kostet nur Disziplin.

FAQ

Wie hoch sollten BGK und AGK zusammen sein? Als grobe Orientierung sollten BGK + AGK zusammen 13–20 % der EKT abdecken. Liegt der Wert deutlich darunter, ist entweder die EKT-Kalkulation zu hoch, oder ein Teil der Gemeinkosten ist nicht erfasst. Die Vorjahresbilanz ist die ehrlichste Prüfgröße: Summe Gemeinkosten / Summe direkte Baukosten = realistischer Aufschlag.

Darf ich BGK pauschal mit 8 % ansetzen? Bei Klein- und Standardaufträgen ist das in der Praxis weit verbreitet. Bei größeren Aufträgen, bei öffentlichen Vergaben und bei Pauschalpreisverträgen sollten die BGK aber detailliert ermittelt werden — sonst riskieren Sie Über- oder Unterdeckung. In Nachtragssituationen ist eine detaillierte BGK-Aufstellung Pflicht.

Sind Wagnis und Gewinn steuerlich getrennt zu behandeln? Nein. Wagnis und Gewinn fließen beide in den steuerpflichtigen Unternehmensgewinn — wenn das Wagnis nicht eingetreten ist. Eingetretene Wagnisse mindern den Gewinn entsprechend. Die Trennung im Kalkulationsschema dient der Risikobewertung, nicht der Buchhaltung.

Was tun, wenn der Markt 25 % Gesamtzuschlag nicht hergibt? Dann müssen Sie an den EKT arbeiten — also produktiver werden, günstiger einkaufen, Geräte besser auslasten. Den Gesamtzuschlag „kleinrechnen”, indem Sie Wagnis oder Gewinn streichen, ist kein Lösungsansatz. Spätestens beim ersten größeren Mangel oder bei der nächsten Konjunkturdelle rächt sich das.

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