Wer regelmäßig mit Architekten, Bauherren oder öffentlichen Auftraggebern kommuniziert, kommt an der DIN 276 nicht vorbei. Sie ist die zentrale Norm für die Kostenermittlung im Hochbau in Deutschland und sorgt dafür, dass alle Beteiligten — vom Bauherrn über die Planer bis zu den ausführenden Gewerken — dieselbe Sprache sprechen. „KG 300” und „KG 400” sind keine Beamtenkürzel, sondern die Sortiersprache der Baukosten.
Dieser Artikel ordnet die DIN 276 in ihrer aktuellen Fassung 2018-12 ein, erklärt die acht Hauptkostengruppen, ordnet die wichtigsten Gewerke den richtigen KGs zu und zeigt typische Größenordnungen bei einem Wohnungsneubau.
Zweck und Anwendungsbereich der DIN 276
Die DIN 276:2018-12 „Kosten im Bauwesen” ist die maßgebliche deutsche Norm für die Gliederung und Ermittlung von Baukosten im Hochbau. Sie ersetzt die früheren Versionen DIN 276-1 (Hochbau) und DIN 276-4 (Ingenieurbau), die jetzt gemeinsam in einer Norm zusammengefasst sind.
Die Norm dient drei Zwecken:
- Einheitliche Kostengliederung für alle Projektphasen
- Vergleichbarkeit verschiedener Projekte und Varianten
- Klare Grundlage für die HOAI-Honorarermittlung
Wer ohne DIN 276 kalkuliert, kommuniziert mit Bauherrn und Planern faktisch in unterschiedlichen Sprachen. Spätestens bei der Honorarermittlung nach HOAI wird die Einordnung in DIN-Kostengruppen verbindlich.
Die vier Kostenermittlungsstufen
Die DIN 276 unterscheidet vier (im Sprachgebrauch oft auch fünf) Stufen der Kostenermittlung — angeordnet nach Projektfortschritt und Detailtiefe:
| Stufe | Bezeichnung | Genauigkeit | Zeitpunkt |
|---|---|---|---|
| 1 | Kostenrahmen | grob, ± 30 % | Grundlagenermittlung |
| 2 | Kostenschätzung | ± 20–25 % | Vorplanung |
| 3 | Kostenberechnung | ± 15 % | Entwurfsplanung |
| 4 | Kostenanschlag | ± 10 % | Ausführungsplanung / Vergabe |
| 5 | Kostenfeststellung | Ist-Kosten | nach Abschluss |
Wichtig zu verstehen: Eine Kostenschätzung in der Vorplanung darf eine andere Größenordnung ausweisen als der Kostenanschlag nach Submission — die Norm tut nicht so, als wäre das ein Fehler. Sie macht nur transparent, in welcher Genauigkeitsstufe die Zahlen entstanden sind.
Die acht Hauptkostengruppen im Überblick
Die DIN 276:2018-12 gliedert die Gesamtkosten in acht Hauptkostengruppen (KG 100 bis KG 800). Jede Hauptgruppe hat untergeordnete dreistellige und vierstellige Detailgruppen.
KG 100 — Grundstück
Alle Kosten rund um den Grundstückserwerb und die Grundstücksvorbereitung:
- Kaufpreis Grundstück
- Grunderwerbssteuer
- Notar- und Gerichtsgebühren
- Maklercourtage
- Bodenuntersuchungen
- Wertermittlungen, Vermessungen vor Erwerb
- Sicherung des Grundstücks
KG 200 — Vorbereitende Maßnahmen
Aufwendungen zur Vorbereitung des Bauplatzes:
- Herrichten des Grundstücks (Abbruch, Räumung, Rodung)
- Öffentliche Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation, Verkehrsanschluss)
- Nichtöffentliche Erschließung
- Ausgleichsabgaben
KG 300 — Bauwerk · Baukonstruktionen
Das eigentliche „Bauen” — alle Kostenanteile der Baukonstruktion:
- KG 310 Baugrube, Erdarbeiten
- KG 320 Gründung, Unterbau
- KG 330 Außenwände, vertikale Baukonstruktionen außen
- KG 340 Innenwände, vertikale Baukonstruktionen innen
- KG 350 Decken, horizontale Baukonstruktionen
- KG 360 Dächer
- KG 370 Infrastrukturanlagen
- KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
Hierher gehört der klassische Hochbau-Rohbau sowie die Bauteile des Ausbaus, soweit sie zur Konstruktion zählen (z.B. tragende Innenwände, nichttragende Trennwände, Dachkonstruktion).
KG 400 — Bauwerk · Technische Anlagen
Die technische Gebäudeausrüstung (TGA):
- KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
- KG 420 Wärmeversorgungsanlagen (Heizung)
- KG 430 Raumlufttechnische Anlagen (Lüftung, Klima)
- KG 440 Elektrische Anlagen (Niederspannung, Beleuchtung)
- KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
- KG 460 Förderanlagen (Aufzüge)
- KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen
- KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation
- KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
KG 500 — Außenanlagen und Freiflächen
Alles außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück:
- Geländeflächen, Pflasterung, Wege
- Pflanzung, Begrünung, Bäume
- Einfriedungen, Mauern, Zäune
- Wasserflächen, Brunnen
- Außenanlagen-Technik (Außenbeleuchtung, Bewässerung)
KG 600 — Ausstattung und Kunstwerke
Bauwerksbezogene Ausstattung — nicht das Mobiliar des späteren Nutzers, sondern die feste Ausstattung:
- Allgemeine Ausstattung (z.B. Sitzgelegenheiten in Foyers, Wegweiser)
- Besondere Ausstattung (z.B. medizinische Geräte in Kliniken)
- Kunstwerke („Kunst am Bau” bei öffentlichen Vorhaben)
KG 700 — Baunebenkosten
Alle planungs- und projektbezogenen Kosten, die nicht direkt in das Bauwerk fließen:
- KG 710 Bauherrenaufgaben
- KG 720 Vorbereitung der Objektplanung
- KG 730 Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI-Honorare)
- KG 740 Gutachten und Beratung
- KG 750 Künstlerische Leistungen
- KG 760 Finanzierung
- KG 770 Allgemeine Baunebenkosten
- KG 790 Sonstige Baunebenkosten
Hier liegen die HOAI-Honorare für Architekt, Tragwerksplaner, TGA-Planer, Energieberater — sowie Versicherungen, Genehmigungsgebühren und Zwischenfinanzierungen.
KG 800 — Finanzierung
Mit der Fassung 2018-12 wurde die Finanzierung als eigenständige Hauptgruppe ergänzt:
- Bereitstellungszinsen
- Zwischenfinanzierungszinsen
- Kreditkosten
- Bürgschaftskosten
Typische Anteile bei einem Wohnungsneubau
Bei einem mittelgroßen Wohnungsneubau (Mehrfamilienhaus, 1.500 m² BGF) verteilen sich die Kostengruppen erfahrungsgemäß etwa so — je nach Region, Bauweise und Ausstattungsstandard erheblich variabel:
| KG | Bezeichnung | Anteil an Gesamtkosten | Richtwert |
|---|---|---|---|
| 100 | Grundstück | 10–25 % | stark regional |
| 200 | Vorbereitende Maßnahmen | 2–5 % | |
| 300 | Bauwerk Baukonstruktion | 40–55 % | ca. 1.800–2.200 EUR/m² BGF |
| 400 | Bauwerk Technische Anlagen | 15–22 % | ca. 600–900 EUR/m² BGF |
| 500 | Außenanlagen | 3–7 % | |
| 600 | Ausstattung, Kunstwerke | 0–3 % | |
| 700 | Baunebenkosten | 12–18 % | meist 15 % |
| 800 | Finanzierung | 0–5 % | je nach Bauzeit |
Die Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) machen also typisch 55–75 % der Gesamtkosten aus. Wer den Bauherrn nach „Baukosten” fragt, sollte explizit klären, ob KG 300 + KG 400 gemeint sind (das eigentliche Bauwerk) oder die Gesamtkosten KG 100–800.
Mapping: Gewerke zu Kostengruppen
Für ausführende Betriebe ist die Zuordnung der eigenen Gewerke zu den richtigen Kostengruppen entscheidend — sowohl bei der Angebotsabgabe als auch beim späteren Kostenreport. Auswahl der wichtigsten Zuordnungen:
| Gewerk | Kostengruppe |
|---|---|
| Erdarbeiten, Aushub | KG 310 |
| Gründung, Fundamente | KG 320 |
| Mauerwerk Außenwände | KG 330 |
| Mauerwerk Innenwände | KG 340 |
| Stahlbetonbau (Decken) | KG 350 |
| Dachkonstruktion, Dachdeckung | KG 360 |
| Sanitärinstallation | KG 410 |
| Heizung | KG 420 |
| Lüftung, Klima | KG 430 |
| Elektroinstallation | KG 440 |
| Tür- und Sprechanlagen | KG 450 |
| Aufzug | KG 460 |
| Fenster, Fensterbau (außen) | KG 334 (Außenwandöffnungen) |
| Innentüren | KG 344 (Innenwandöffnungen) |
| Estrich | KG 352 (Deckenbeläge) |
| Bodenbelag | KG 352 |
| Putz innen, Wandputz | KG 345 |
| Putz außen, Fassade | KG 335 |
| Maler-/Tapezierarbeiten innen | KG 345 / KG 352 |
| Außenanlagen, Pflasterer | KG 500 |
Die KG-Zuordnung ist nicht immer eindeutig — gerade bei integrierten Leistungen (z.B. eine Fassadenleistung mit Putz und Anstrich) ist eine saubere Trennung manchmal Konvention. Wichtig: einmal getroffene Zuordnung im Projekt konsequent durchhalten.
Häufige Fehler
Fehler 1: Vermischung KG 300 und KG 400
Klassiker: Sanitärobjekte (Waschtisch, WC) werden in KG 300 gebucht — gehören aber in KG 410. Oder Heizkörper landen in KG 300 statt in KG 420. Effekt: Der TGA-Anteil wirkt im Bericht zu niedrig, der Rohbau-Anteil zu hoch.
Faustregel: Alles, was zu einer „Anlage” gehört (Wärme, Wasser, Strom, Luft, Sicherheit), gehört in die KG 400. Reine Baukörperbestandteile sind KG 300.
Fehler 2: Bauherrenaufgaben in KG 700 vergessen
Eigenleistungen des Bauherrn (Projektsteuerung, Bauleitung in Eigenregie) sind oft schwer zu bewerten — und fehlen deshalb in der Kostenermittlung. Sie gehören in KG 710, auch wenn sie nicht in Geld geflossen sind.
Fehler 3: Kostengruppen-Genauigkeit überschätzen
Eine Kostenschätzung in der Vorplanung mit Bandbreite ± 20 % darf nicht so behandelt werden, als sei sie ein Festpreis. Der Bauherr muss verstehen: Erst der Kostenanschlag nach Vergabe ist eine belastbare Zahl.
Fehler 4: KG-Zuordnung wechselt zwischen Schätzung und Vergabe
Wer in der Kostenschätzung Fassadenputz in KG 300 bucht und im Kostenanschlag in KG 350, macht jeden Soll-Ist-Vergleich kaputt. Die Zuordnung muss über den ganzen Projektverlauf konstant bleiben.
DIN 276 in der Praxis ausführender Betriebe
Für ausführende Handwerksbetriebe ist DIN 276 selten direkt verpflichtend — aber indirekt allgegenwärtig:
- Leistungsverzeichnisse öffentlicher Auftraggeber sind häufig nach DIN 276 strukturiert.
- Architekten kommunizieren Bauteilkosten in KG-Sprache.
- Bauherrn vergleichen Angebote nach KG-Anteilen.
- HOAI-Honorare bemessen sich nach den Bauwerkskosten KG 300 + KG 400.
Wer seine Angebote so strukturiert, dass die KG-Zuordnung auf einen Blick erkennbar ist (Kapitelüberschriften „KG 330 Außenwände” etc.), kommuniziert auf Augenhöhe mit Planern und steigert die Wahrscheinlichkeit einer sauberen Auftragsklärung. Tools wie Vergabescanner können die KG-Zuordnung beim Einlesen eines Leistungsverzeichnisses automatisch erkennen, aber das Verständnis der Norm bleibt Grundlage für jede saubere Kalkulation.
FAQ
Was bedeutet KG 300 und wo ist der Unterschied zu KG 400? KG 300 ist „Bauwerk Baukonstruktion” — also alle massiven Bauteile wie Fundamente, Wände, Decken, Dächer, Putz, Estrich. KG 400 ist „Bauwerk Technische Anlagen” — also alle Anlagen für Wasser, Wärme, Strom, Lüftung, Förderung, Sicherheit. Faustregel: Was zu einer „Anlage” gehört, ist KG 400. Was zum Baukörper selbst gehört, ist KG 300.
Welche DIN 276 Fassung ist aktuell maßgeblich? Die aktuelle Fassung ist die DIN 276:2018-12 „Kosten im Bauwesen”. Sie hat die früheren getrennten Normen DIN 276-1 (Hochbau) und DIN 276-4 (Ingenieurbau) zusammengeführt und um die KG 800 (Finanzierung) ergänzt.
Wie genau muss eine Kostenschätzung nach DIN 276 sein? Die Stufen sind unterschiedlich genau: Kostenrahmen ± 30 %, Kostenschätzung ± 20–25 %, Kostenberechnung ± 15 %, Kostenanschlag ± 10 %. Wer einem Bauherrn in der Vorplanung eine Kostenschätzung als „belastbare Zahl” verkauft, missachtet die Logik der Norm.
Sind die DIN-Kostengruppen für private Bauherrn verbindlich? Direkt verpflichtend ist die DIN 276 nur in bestimmten Konstellationen (öffentliche Auftraggeber, Förderverfahren, HOAI-Anwendung). Privat können Bauherr und Planer anders strukturieren. In der Praxis ist die DIN-Gliederung aber so etabliert, dass nicht-normgerechte Kostenaufstellungen Probleme mit Banken, Versicherungen und Fördergebern bringen können.