In jeder Baukalkulation taucht früher oder später die Frage auf: Mit welchem Stundenlohn rechne ich eigentlich? Reicht der Tariflohn aus dem BRTV-Bau, oder muss ich noch etwas draufschlagen? Und was unterscheidet den Mittellohn vom Kalkulationslohn? Wer hier durcheinanderkommt, kalkuliert systematisch zu niedrig — und wundert sich am Jahresende, warum trotz voller Auftragsbücher kein Gewinn übrig bleibt.
Dieser Artikel ordnet die Begriffe sauber, zeigt die Rechenwege Schritt für Schritt und liefert eine vollständige Aufstellung der Lohnzusatzkosten nach aktuellem Stand des Bundesrahmentarifvertrags Bau.
Der Tariflohn als Ausgangspunkt
Jede Lohnkalkulation im Bauhauptgewerbe beginnt beim Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV-Bau) in Verbindung mit dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren (VTV) und den jeweiligen Lohntarifverträgen. Die Lohngruppen reichen von LG 1 (ungelernte Bauwerker) bis LG 6 (Vorarbeiter/Werkpolier).
Für 2026 gelten als Orientierung folgende Größenordnungen (Gesamttariflohn West, ohne Bauzuschlag; bitte jeweils aktuelle Tariftabelle prüfen):
| Lohngruppe | Tätigkeit | Stundenlohn West (Richtwert) |
|---|---|---|
| LG 1 | Werker | ca. 14,90 EUR |
| LG 2 | Fachwerker | ca. 17,40 EUR |
| LG 3 | Spezialfacharbeiter | ca. 19,80 EUR |
| LG 4 | Spezialfacharbeiter (höher) | ca. 22,50 EUR |
| LG 5 | Vorarbeiter | ca. 24,80 EUR |
| LG 6 | Werkpolier / Vorarbeiter mit Aufsicht | ca. 26,40 EUR |
Im Osten liegen die Tarife traditionell etwas darunter, gleichen sich aber seit Jahren an. Daneben gilt seit Anfang 2026 der Branchenmindestlohn Bau in der Stufe 1 bei rund 14,50 EUR West. Wer darunter zahlt, verstößt gegen das AEntG — unabhängig vom Tarif.
Der Tariflohn allein ist aber noch kein Kalkulationsbaustein. Er beschreibt nur, was beim Mitarbeiter brutto ankommt. Was den Betrieb tatsächlich kostet, ist deutlich mehr.
Mittellohn (ML): Wer steht eigentlich auf der Baustelle?
Der Mittellohn ist der gewichtete Durchschnitt der Tariflöhne aller Mitarbeiter, die für eine bestimmte Leistung eingesetzt werden. Er ist kein Kostenbegriff im engeren Sinn, sondern ein Strukturwert: Er beschreibt die Lohnzusammensetzung der Kolonne.
Berechnungsbeispiel Mittellohn A
Angenommen, Sie kalkulieren eine Rohbau-Leistung mit folgender Kolonnenbesetzung:
- 2 Maurer (LG 4): je 22,50 EUR/h
- 1 Helfer (LG 1): 14,90 EUR/h
Summe Stundenlöhne = (2 × 22,50) + (1 × 14,90) = 45,00 + 14,90 = 59,90 EUR
Mittellohn A = 59,90 / 3 Personen = 19,97 EUR/h
Der Mittellohn A ist der reine Produktivlohn ohne Aufsicht.
Mittellohn AP — mit Polier-Anteil
In der Praxis steht meist auch ein Werkpolier oder Vorarbeiter mit auf der Baustelle, ohne selbst durchgängig produktiv zu sein. Statt ihn voll mitzurechnen, wird oft ein anteiliger Aufsichtszuschlag eingerechnet — der Mittellohn AP (mit Polier).
Beispiel: Zur obigen Kolonne kommt ein Werkpolier LG 6 (26,40 EUR/h) mit 50 % seiner Zeit hinzu (er betreut parallel eine zweite Baustelle):
Polier-Anteil = 0,5 × 26,40 = 13,20 EUR
Summe = 59,90 + 13,20 = 73,10 EUR
Personenäquivalent = 3 + 0,5 = 3,5
Mittellohn AP = 73,10 / 3,5 = 20,89 EUR/h
Welche Variante Sie verwenden, hängt davon ab, ob die Aufsichtskosten separat über die Baustellengemeinkosten laufen (dann ML A) oder direkt im Lohn stecken (dann ML AP). Wichtig: nicht doppelt verrechnen.
Kalkulationslohn (KL): Was der Mitarbeiter wirklich kostet
Der Kalkulationslohn ist der Mittellohn plus alle Lohnzusatzkosten. Er beschreibt die echten Kosten pro produktiver Stunde — und das ist die Zahl, mit der Sie kalkulieren müssen.
Die Lohnzusatzkosten setzen sich im Bauhauptgewerbe aus folgenden Blöcken zusammen:
1. Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag)
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Insolvenzgeldumlage
Der Arbeitgeberanteil liegt 2026 bei rund 21 % des Bruttolohns.
2. Berufsgenossenschaft (BG BAU)
Die Beiträge zur BG BAU sind gefahrenklassenabhängig. Für Hochbau-Gewerke kalkulieren viele Betriebe mit 4–6 % auf den Bruttolohn.
3. Sozialkassenbeiträge (SOKA-BAU)
Über das Sozialkassenverfahren (VTV) werden im Bau Urlaub, Berufsbildung und Zusatzversorgung finanziert. Die Beiträge an SOKA-BAU liegen 2026 gerundet bei rund 20 % der Bruttolohnsumme West (Urlaubskassenbeitrag, Berufsbildungsumlage, Zusatzversorgung ZVK-Bau, ULAK-Anteile). Genaue Sätze: jeweils aktuelle SOKA-Beitragstabelle prüfen.
4. Lohnfortzahlung bei Krankheit, Feiertage, sonstige bezahlte Abwesenheit
Wenn der Mitarbeiter krank ist, zahlen Sie weiter, ohne dass produktive Stunden anfallen. Gerechnet als Aufschlag auf den Produktivlohn: typisch 6–10 %.
5. Vermögenswirksame Leistungen, 13. Monatslohn, Bauzuschlag
Tariflich geregelte Zusatzleistungen, je nach Region und Vereinbarung 5–10 %.
Gesamt-Lohnzusatzkosten
In Summe ergeben sich für das Bauhauptgewerbe Lohnzusatzkosten von rund 80–95 % auf den Tariflohn. Im Westen eher höher, im Osten teilweise niedriger.
Beispielrechnung Kalkulationslohn
Mit dem Mittellohn AP aus oben (20,89 EUR) und einem Lohnzusatzkosten-Satz von 88 %:
Mittellohn AP = 20,89 EUR/h
Lohnzusatzkosten 88 % = + 18,38 EUR/h
Kalkulationslohn KL = 39,27 EUR/h
Das ist die echte Kalkulationsgröße. Wer mit den 20,89 EUR Mittellohn weiterrechnet, lässt 18,38 EUR pro Stunde auf der Strecke — bei einer Kolonne mit 6.000 Jahresstunden sind das über 110.000 EUR pro Jahr.
Vollständige Kalkulationslohn-Aufstellung als Checkliste
| Position | Anteil auf Bruttolohn |
|---|---|
| Tariflohn (Bruttostundenlohn) | 100 % (Basis) |
| Sozialversicherung AG-Anteil | ca. 21 % |
| Berufsgenossenschaft BG BAU | ca. 5 % |
| SOKA-BAU (Urlaub, Berufsbildung, ZVK) | ca. 20 % |
| Lohnfortzahlung Krankheit/Feiertag | ca. 8 % |
| 13. Monatslohn, VL, Bauzuschlag | ca. 8 % |
| Lohnzusatzkosten gesamt | ca. 62 % |
| Reisezeit / Wegegeld / Auslösungen (je nach Baustelle) | + variabel |
| Effektiver Aufschlag inkl. Wegekosten | 80–95 % |
Der Unterschied zwischen 62 % „auf dem Papier” und 80–95 % „in der Praxis” entsteht durch unproduktive Anteile (Krankheit, Urlaub, Schlechtwetter, Rüstzeiten) sowie tarifliche Sonderzahlungen, die rechnerisch auf die geleisteten produktiven Stunden umgelegt werden müssen.
Wann ML, wann KL — eine Entscheidungshilfe
Die Verwendung ist eindeutig — wird aber in der Praxis häufig vermischt:
Mittellohn (ML) verwenden Sie:
- in der Personaleinsatzplanung (welche Kolonne in welcher Stärke?)
- im Aufmaß und Soll-Ist-Vergleich (haben wir mit der geplanten Mannschaft gearbeitet?)
- im internen Controlling (Vergleich zwischen Baustellen mit unterschiedlicher Lohngruppen-Zusammensetzung)
Kalkulationslohn (KL) verwenden Sie:
- in der Angebotskalkulation (Stundensatz × Aufwand pro Position)
- im Stundenverrechnungssatz (KL + Gemeinkosten + Gewinn)
- in der Nachkalkulation (waren die echten Lohnkosten unter dem kalkulierten KL?)
Eine häufige Fehlerquelle: In angebotsorientierten Vorkalkulationen wird der ML als Stundensatz angesetzt, weil er „besser aussieht”. Das Angebot ist dann scheinbar günstig — der Betrieb arbeitet aber bei Auftragsannahme strukturell defizitär. Spätestens bei der dritten verlorenen Saison fällt das auf.
Häufige Fehler und Stolperfallen
- Tariflohn West vs. Ost vermischen. Wer im Osten arbeitet, kann nicht mit West-Tarifen kalkulieren — und umgekehrt.
- SOKA-BAU vergessen. Die Sozialkassenbeiträge sind im Bau Pflicht, kein „Nice-to-have”. Wer sie in der Kalkulation nicht ansetzt, vergleicht Äpfel mit Birnen.
- Aufsicht doppelt rechnen. Wenn der Polier-Anteil im Mittellohn AP steckt, darf er nicht zusätzlich in den BGK auftauchen.
- Lohnzusatzkosten pauschal mit 70 %. Diese alte Faustregel stammt aus den 90ern. Aktuelle Werte liegen näher bei 85 %.
- Reisekosten ignorieren. Bei Baustellen außerhalb des Tagespendelbereichs kommen Auslösungen, Übernachtungsgeld und Reisezeit hinzu — schnell 5–10 EUR pro Stunde extra.
Praxisbeispiel: Vom Tariflohn zur Angebotsposition
Angenommen, Sie kalkulieren 80 Aufwandsstunden für eine Mauerwerksposition mit der Kolonne aus oben (2 Maurer + 1 Helfer + 0,5 Polier-Anteil):
Mittellohn AP = 20,89 EUR/h
+ Lohnzusatzkosten = +18,38 EUR/h (88 %)
= Kalkulationslohn = 39,27 EUR/h
× Aufwand = ×80 Std.
= Lohnkosten EKT = 3.141,60 EUR
Diese 3.141,60 EUR sind die Einzelkosten der Teilleistung (EKT) — Lohnanteil. Auf diese kommen Material, Geräte, Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn — wie das genau läuft, ist Thema eines eigenen Artikels über Zuschläge in der Baukalkulation.
Tools wie Vergabescanner übernehmen diese Lohnkostenrechnung automatisch, sobald die Lohngruppen-Zusammensetzung und der aktuelle Tarifstand hinterlegt sind. Der eigentliche Erkenntnisgewinn liegt aber im Verstehen der Mechanik — denn nur wer weiß, woraus der KL besteht, kann ihn realistisch betriebsindividuell anpassen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Mittellohn und Stundenverrechnungssatz? Der Mittellohn beschreibt den gewichteten Tariflohn der eingesetzten Mitarbeiter. Der Stundenverrechnungssatz ist die Größe, die Sie dem Kunden in Rechnung stellen — also Mittellohn plus Lohnzusatzkosten plus Gemeinkosten plus Wagnis und Gewinn. Zwischen Mittellohn und Stundenverrechnungssatz liegen typisch Faktor 2 bis 2,5.
Wie hoch sind die Lohnzusatzkosten im Bauhauptgewerbe 2026? Bezogen auf produktive Stunden liegen die Lohnzusatzkosten typisch bei 80–95 %. Die genaue Zahl hängt von Region (West/Ost), BG-Gefahrenklasse, Krankenstand und tariflichen Sonderzahlungen ab. Eine pauschale Faustregel von 70 % ist heute zu niedrig.
Muss ich den Mindestlohn Bau zusätzlich kalkulieren? Der Branchenmindestlohn Bau (Stufe 1 rund 14,50 EUR West 2026) ist eine Untergrenze. Tariflöhne nach BRTV-Bau liegen darüber. Wenn Sie nach Tarif zahlen, deckt das den Mindestlohn automatisch ab. Nicht-tarifgebundene Betriebe müssen den Mindestlohn aber zwingend einhalten — sonst Bußgeld nach AEntG.
Was passiert, wenn der Mittellohn falsch kalkuliert ist? Ein um nur 2 EUR/h zu niedriger Mittellohn führt bei 88 % Zuschlag zu einem fehlenden Kalkulationslohn von rund 3,76 EUR/h. Auf eine durchschnittliche Auftragsgröße von 800 Lohnstunden sind das 3.000 EUR verlorene Marge pro Auftrag — bei 50 Aufträgen im Jahr also 150.000 EUR. Der Mittellohn ist deshalb keine „kleine Stellschraube”, sondern der zentrale Hebel der Lohnkostenkalkulation.