„Was kostet bei euch die Stunde?” — diese Frage hört jeder Handwerksbetrieb. Und die Antwort entscheidet darüber, ob am Jahresende ein Gewinn übrig bleibt oder ob trotz voller Auftragsbücher rote Zahlen geschrieben werden. Der Stundenverrechnungssatz (SVS) ist die zentrale Kalkulationsgröße im Handwerk. Wer ihn pauschal aus dem Bauch heraus oder vom Wettbewerber abschreibt, kalkuliert systematisch falsch.
Dieser Artikel zeigt, wie der SVS aus den tatsächlichen Betriebskosten korrekt abgeleitet wird — mit konkretem Rechenbeispiel für einen Maurermeisterbetrieb mit fünf Mitarbeitern.
Was ist der Stundenverrechnungssatz?
Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis pro produktive Arbeitsstunde, den der Betrieb dem Kunden in Rechnung stellt. Er setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Produktive Lohnkosten des Mitarbeiters (Bruttostundenlohn auf produktive Stunden umgelegt)
- Zuschlag für Sozialkosten (Arbeitgeberanteile, SOKA-BAU, BG, etc.)
- Zuschlag für Gemeinkosten des Betriebs (Werkstatt, Fahrzeuge, Verwaltung)
- Zuschlag für Wagnis und Gewinn
Abgrenzung zum Bruttostundenlohn
Der Bruttostundenlohn ist das, was der Mitarbeiter laut Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag bekommt — z.B. 22,50 EUR/h für einen Spezialfacharbeiter LG 4 Bau. Das ist nicht der Stundenverrechnungssatz. Der SVS liegt typischerweise beim 2- bis 2,5-fachen des Bruttostundenlohns — alles darunter ist in der Regel eine Fehlkalkulation.
Die drei Komponenten im Detail
1. Produktiver Stundenlohn
Hier passiert der erste große Rechenfehler. Ein Mitarbeiter kostet den Betrieb nicht 22,50 EUR/h, sondern deutlich mehr — und er arbeitet nicht 2.080 Stunden pro Jahr, sondern erheblich weniger produktiv.
Produktive Jahresstunden — die ehrliche Rechnung
Bruttojahresstunden (40 h × 52 Wochen) 2.080 h
- Urlaub (30 Tage × 8 h) -240 h
- Feiertage (durchschnittlich 10 Tage × 8 h) -80 h
- Krankheit (Durchschnitt 14 Tage × 8 h) -112 h
- Fortbildung (3 Tage × 8 h) -24 h
- Schlechtwetter / unproduktive Tage (variabel) -40 h
- Rüst- und Reisezeiten (10 % der Restzeit) -160 h
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Produktive Jahresstunden ca. 1.424 h
In der Praxis wird häufig mit 1.500–1.650 produktiven Stunden gerechnet. Wer mit 1.800 oder gar 2.000 produktiven Stunden kalkuliert, lebt von einer Annahme, die kein Mitarbeiter erfüllt — und schreibt damit Verlust mit Ansage.
2. Sozialkosten und Lohnzusatzkosten
Auf den Bruttolohn kommen im Bau- und Ausbauhandwerk Lohnzusatzkosten von 80–95 %: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Sozialkassenbeiträge (SOKA-BAU im Bauhauptgewerbe), Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, vermögenswirksame Leistungen, 13. Monatslohn, Bauzuschlag.
In anderen Handwerken (Tischlerei, Elektro) liegen die Lohnzusatzkosten meist etwas niedriger (60–75 %), weil das Sozialkassenverfahren entfällt oder andere Tarifstrukturen gelten.
3. Gemeinkosten des Betriebs
Hier kommen alle Kosten dazu, die der Betrieb hat, ohne dass sie einer einzelnen Baustelle zuzurechnen sind:
- Werkstatt und Lager: Miete, Strom, Heizung, Reinigung
- Fuhrpark: Werkstattwagen, Pritschen, Kraftstoff, Wartung, Versicherung, Leasing
- Werkzeug und Maschinen: Abschreibung, Reparatur, kleines Werkzeug
- Verwaltung: Geschäftsführer-Gehalt, Sekretariat, Buchhaltung
- Steuerberater, Rechtsanwalt, IT, Software
- Marketing und Akquise: Website, Anzeigen, Fahrzeugbeschriftung
- Versicherungen: Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz, Inhalts-/Geräteversicherung
Bei kleinen Handwerksbetrieben liegen die Gemeinkosten typischerweise bei 30–50 % der Lohnkosten. Bei Betrieben mit eigener Werkstattfertigung, viel Material-Logistik oder hohem Maschinenpark kann das deutlich höher liegen.
4. Wagnis und Gewinn
Auf alles oben kommt ein Aufschlag für unternehmerisches Wagnis und Gewinn. Im Handwerk üblich: 8–12 % auf die Selbstkosten.
Komplette Beispielrechnung: Maurermeister, 5 Mitarbeiter
Ein Einzelbetrieb mit fünf gewerblichen Mitarbeitern (3 Maurer LG 4, 1 Fachwerker LG 2, 1 Helfer LG 1). Der Meister ist selbst zu 50 % auf der Baustelle aktiv.
Schritt 1: Personalkosten ermitteln
3 Maurer LG 4 × 22,50 × 2.080 h = 140.400 EUR
1 Fachwerker LG 2 × 17,40 × 2.080 h = 36.192 EUR
1 Helfer LG 1 × 14,90 × 2.080 h = 30.992 EUR
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Summe Bruttolohn = 207.584 EUR
+ Lohnzusatzkosten 85 % = 176.446 EUR
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Personalkosten gesamt = 384.030 EUR
Schritt 2: Produktive Stunden ermitteln
5 Mitarbeiter × 1.580 produktive Std. = 7.900 Std./Jahr
Schritt 3: Lohnkostenanteil im SVS
Personalkosten / produktive Stunden
384.030 / 7.900 = 48,61 EUR/h
Achtung: Das ist der Mitarbeiter-Vollkosten-Stundensatz — pro produktiver Stunde. Schon hier sieht man: Der Tariflohn von 22,50 EUR verdoppelt sich praktisch zum Vollkostenwert.
Schritt 4: Gemeinkosten zuschlagen
Annahme: Gemeinkosten des Betriebs (Werkstatt, Fahrzeuge, Verwaltung) belaufen sich auf 145.000 EUR im Jahr. Als prozentualer Aufschlag auf die Personalkosten:
Gemeinkosten / Personalkosten × 100
145.000 / 384.030 × 100 ca. 38 %
Gemeinkostenzuschlag auf 48,61 EUR/h × 38 % = 18,47 EUR/h
Schritt 5: Wagnis und Gewinn
10 % auf die Selbstkosten:
Selbstkosten 48,61 + 18,47 = 67,08 EUR/h
+ Wagnis & Gewinn 10 % = 6,71 EUR/h
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Stundenverrechnungssatz netto = 73,79 EUR/h
Gerundet liegt der SVS bei rund 74 EUR/h netto — und das ist für einen Maurermeisterbetrieb mit fünf Mitarbeitern eine realistische, eher konservative Größenordnung. Im städtischen Umfeld mit höheren Lohnzusatzkosten und teureren Werkstattmieten sind 80–90 EUR keine Seltenheit.
Häufige Fehler bei der SVS-Kalkulation
Fehler 1: Zu optimistische produktive Stunden
Mit 2.000 produktiven Stunden statt 1.580 zu rechnen reduziert den SVS rechnerisch um rund 13 EUR/h — das ist die Hälfte einer realistischen Marge. Der Betrieb merkt es erst, wenn die Lohnkosten am Jahresende über dem Kalkulationsplan liegen.
Fehler 2: Gemeinkosten unterschätzen
Wer Gemeinkosten pauschal mit 25 % ansetzt, ohne die Vorjahresbilanz herangezogen zu haben, kalkuliert oft 10–15 Prozentpunkte zu niedrig. Der ehrlichste Test:
Gemeinkosten Vorjahr (laut BWA) / Personalkosten Vorjahr × 100 = realistischer Aufschlag
Fehler 3: Meisterstunden vergessen
In Klein- und Mittelbetrieben arbeitet der Meister oft mit. Wenn seine Stunden gar nicht in der Kalkulation auftauchen, fehlt entweder ein Lohnkostenanteil oder die Verwaltungskosten sind zu hoch ausgewiesen. Sauber: Meister-Anteil produktiver Arbeit wie einen Mitarbeiter mit höchstem Lohngruppen-Satz einrechnen.
Fehler 4: Gewinn vergessen oder „später hinzurechnen”
Der Klassiker: „Gewinn machen wir bei den nächsten Aufträgen rein.” Das funktioniert nicht. Wenn der SVS ohne Gewinn kalkuliert ist, machen Sie auch beim nächsten Auftrag keinen Gewinn — weil dann die nächste Begründung kommt.
Plausibilitätscheck: Branchen-SVS
Als grobe Orientierung sollten realistische Stundenverrechnungssätze 2026 in folgenden Bandbreiten liegen (netto, regional unterschiedlich):
| Gewerk | SVS Richtwert (netto) |
|---|---|
| Maurer / Rohbau (Geselle) | 65–85 EUR |
| Tischler / Schreiner (Geselle) | 70–95 EUR |
| Elektroinstallateur (Geselle) | 75–100 EUR |
| Sanitär- und Heizungsbau (Geselle) | 75–100 EUR |
| Maler und Lackierer (Geselle) | 55–75 EUR |
| Dachdecker (Geselle) | 70–90 EUR |
| Meister-Stundensatz | + 15–25 % auf Gesellen-SVS |
Wer dauerhaft unter dem Branchenmittel liegt, sollte ehrlich prüfen, ob:
- die produktiven Stunden zu optimistisch geschätzt sind,
- die Gemeinkosten unterschätzt werden,
- der Gewinn nicht eingerechnet ist,
- oder ob ein struktureller Nachteil (zu viel Verwaltung, zu wenig Auslastung) besteht.
Die Falle „Wettbewerb”: Wer 60 EUR kann, kann ich auch
Ein häufiges Argument: „Der Konkurrent bietet die Stunde für 60 EUR an, also muss ich da auch hin.” Falsch — denn:
- Der Wettbewerber rechnet vielleicht selbst falsch und macht keinen Gewinn.
- Der Wettbewerber hat eine andere Kostenstruktur (kleinerer Fuhrpark, jüngere Mitarbeiter, eigenes Lager im Wohnhaus).
- Der Wettbewerber subventioniert Stunden mit Materialaufschlägen.
Wer den eigenen SVS am Wettbewerb ausrichtet, bekommt vielleicht den Auftrag — aber er bekommt kein Geld dabei. Tools wie Vergabescanner machen die Lohnstruktur und Zuschlagslogik im Datenmodell explizit, sodass die SVS-Kalkulation auf der eigenen Kostenstruktur basiert, nicht auf einer Marktvermutung.
FAQ
Wie oft sollte ich den Stundenverrechnungssatz neu berechnen? Mindestens einmal im Jahr, idealerweise zu Beginn des Geschäftsjahres mit den Zahlen aus der Vorjahresbilanz. Bei Tariferhöhungen, Mitarbeiter-Aufstockung, größerer Fuhrpark-Investition oder Inflationsschüben kann eine unterjährige Neuberechnung sinnvoll sein. Pauschale „immer plus 2 EUR” sind kein Ersatz.
Muss ich für jeden Mitarbeiter einen eigenen SVS rechnen? In großen Betrieben mit stark unterschiedlichen Qualifikationen ja — typisch werden 3–5 verschiedene SVS hinterlegt (Helfer, Geselle, Vorarbeiter, Meister). In kleinen Betrieben mit homogener Belegschaft reicht oft ein gemittelter SVS plus Aufschläge für besondere Tätigkeiten.
Wie kalkuliere ich Reisezeiten und Anfahrt? Saubere Variante: Reisezeit reduziert die produktiven Stunden in der SVS-Berechnung und ist damit bereits eingepreist. Zusätzlich werden Anfahrtskilometer separat dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (Kilometer-Pauschale plus Anfahrtszeit zum SVS).
Was sage ich Kunden, die den SVS zu hoch finden? Erklären Sie die Zusammensetzung: Tariflohn, Sozialkosten, Werkstattkosten, Fahrzeug, Versicherung, Verwaltung, Gewinn. Wer Stundenpreise unter 60 EUR fordert, sollte begreifen, dass das nur mit Schwarzarbeit, miserabler Qualität oder strukturellem Verlustgeschäft funktioniert. Ein selbstbewusst kommunizierter SVS ist Teil der Qualitätskommunikation.